Kaum Aufwand für Sie
Laden Sie einfach alle Dokumente in Ihre Anwendung hoch – wir erledigen den Rest. Belege, Rechnungen und Kontoauszüge per App oder Portal.
Klarheit für Ihren Betrieb
Wir bringen Belege, Kasse und Auswertungen digital in Ordnung – prüfungssicher und mit persönlichem Ansprechpartner.
Laden Sie einfach alle Dokumente in Ihre Anwendung hoch – wir erledigen den Rest. Belege, Rechnungen und Kontoauszüge per App oder Portal.
Buchhaltungs-Profis, Softwareentwickler und KI-Experten – Hand in Hand mit selbstständigen Partner-Steuerberatern.
Durch unseren Fokus auf die Gastronomie verbinden wir digitale Prozesse mit fachlicher Prüfung. So wird Ihre Buchhaltung klar, nachvollziehbar und verlässlich betreut.
Wir buchen sehr granular und mit hoher Qualität. So erkennen wir frühzeitig Probleme – bei der nächsten Prüfung sind Sie absolut sicher.
Erstellen Sie Ihren Zugang und laden Sie Ihre Dokumente zentral in Ihre Anwendung hoch. So behalten Sie den aktuellen Stand jederzeit im Blick.
Belege, Rechnungen und Kontoauszüge per App erfassen oder im Portal bereitstellen.
Unsere KI erkennt, sortiert und kategorisiert alle Belege – speziell trainiert für die Gastronomie.
Ein Partner-Steuerberater aus unserem Netzwerk prüft die steuerlich relevanten Zuordnungen und gibt sie frei.
Der Beleg landet in der passenden Kategorie – live sichtbar in Ihrem Dashboard.
Finanzbuchhaltung inkl. Lohnbuchhaltung – speziell für Restaurants, Cafés und Bars.
Mehr erfahrenJahresabschluss und Steuererklärung – prüfungssicher vorbereitet, erstellt und eingereicht durch Ihren Partner-Steuerberater.
Mehr erfahrenGoBD-konforme Kassenführung und ein GoBD-konformes Kassenbuch für die Gastronomie – rechtssicher und auf Ihren Betrieb abgestimmt.
Mehr erfahrenSteuerberatung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen werden durch selbstständige Partner-Steuerberater aus unserem Netzwerk erbracht.
Mehr erfahrenDemo-/Beispiel-Dashboard, keine aktive Softwareansicht.
Unser KI-gestütztes System erfasst, verbucht und analysiert Ihre Finanzdaten automatisch. Sie behalten jederzeit den Überblick – ohne Excel-Chaos und ohne Wartezeiten.
Als Gastronom haben Sie genug um die Ohren. Die Buchhaltung sollte nicht auch noch zusätzlichen Stress verursachen. Wir sind spezialisiert auf Restaurants, Cafés, Bars und Imbisse.
Wir kombinieren digitale Belegverarbeitung mit persönlicher Betreuung, damit Ihre Zahlen verlässlich aufbereitet sind und Sie bessere Entscheidungen treffen können.
Wir buchen sehr granular und erkennen Probleme frühzeitig. So sind Sie bei Betriebsprüfungen optimal vorbereitet.
Unser Team steht Ihnen zur Seite – per E-Mail, über eine Kontaktanfrage oder in einem persönlichen Gespräch. Partner-Steuerberater unterstützen bei allen steuerlichen Fragen.
Buchhaltung und optionale Steuerberatung werden nachvollziehbar getrennt berechnet.
Ab 800.000 EUR Jahresumsatz wird ein individuelles Angebot angezeigt.
Mit Partner-Steuerberater wird ab 80.000 EUR Jahresgewinn ein individuelles Angebot angezeigt.
Die wichtigsten Antworten für Restaurantbesitzer, Café-Betreiber und Gastronomen. Haben Sie weitere Fragen? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.
Alle FAQ ansehenDer monatliche Nettopreis besteht aus einem Sockelbeitrag von 97 EUR bei einem Jahresumsatz von bis zu 99.999 EUR. Ab 100.000 EUR kommen netto 40 EUR für jede weitere 100.000-Euro-Stufe hinzu. Beispiel: Bei 250.000 EUR Umsatz sind das netto 97 EUR + 2-mal 40 EUR = 177 EUR monatlich. Enthalten sind laufende Buchhaltung, Auswertungen und persönliche Betreuung. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt.
Die Gastronomie hat besondere Anforderungen: bargeldintensive Geschäfte, verschiedene Umsatzsteuersätze (7 % und 19 %), komplexe Personalstrukturen mit Minijobs sowie strenge Kassenbuchführungspflichten. Durch unsere Spezialisierung kennen wir alle Besonderheiten.
Ganz einfach: Sie laden Ihre Belege und Kontoauszüge in Ihre Anwendung hoch oder fotografieren sie mit unserer App. Die Dokumente werden automatisch vorbereitet. Ein Partner-Steuerberater aus unserem Netzwerk prüft die steuerlich relevanten Punkte und gibt sie frei. Sie haben jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für alle Speisen der ermäßigte Steuersatz von 7 % – egal, ob vor Ort verzehrt, zum Mitnehmen gekauft oder geliefert. Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert. Bei Milchgetränken mit einem Kuhmilchanteil von über 75 % gilt der Steuersatz von 7 %.
Legen Sie Ihren Zugang an und bringen Sie Buchhaltung, Belege und Auswertungen in eine klare Anwendung.